Mitgliedschaft
- Mitgliedschaft im Orden wird auf Antrag
erteilt. Der
Orden kann die Entrichtung der Aufnahmegebühr zur
Voraussetzung
machen. Die Einzelheiten regeln
Beschlüsse der Versammlung.
- Jedes Mitglied hat Anwesenheits- und Rederecht auf
Versammlungen
des Ordens. Bei Abstimmungen, die abweichend vom Konsensprinzip
durchgeführt werden müssen, sind nur
Mitglieder, die außerdem auch die weitergehenden
Anwesenheitsvoraussetzungen erfüllen (ständige
Mitglieder),
stimmberechtigt.
- Über die Aufnahme in den Orden entscheidet die
Versammlung. Mit
der Vergabe der Mitgliedschaft wird die laufende Mitgliedsnummer in der
Reihenfolge des Zahlungseingangs vergeben. Die Aufnahmegebühr
für
abgelehnte Anträge wird zurückerstattet.
- Die Mitgliedschaft kann auf eigenen Wunsch jederzeit ohne
Erstattung der Aufnahmegebühr beendet werden. Die Versammlung
kann
Mitglieder ausschließen gegen Erstattung der
Aufnahmegebühr. Bei Verstößen gegen
die Verfassung des Ordens kann eine Mehrheit von zwei Dritteln der
Hauptversammlung einen Ausschluß ohne Entschädigung
beschließen. Die
Mitgliedschaft
endet automatisch mit dem Tod.
Übergangsregelung
- Die Bestimmungen über Aufnahmegebühren
ruhen bis zu einer
konstituierenden Hauptversammlung, auf der ein entsprechender
Förder-Verein zu gründen ist, der die
Geldgeschäfte abwickelt. Die
Vorstandschaft des Vereins soll mit der Leitung des Ordens identisch
sein.
- Mitglieder sind bis dahin die Mitglieder der Versammlung
(frühe
Mitglieder). Über die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet
die
Versammlung.
- Bei der Vereinsgründung werden die frühen
Mitglieder,
entsprechend ihrer Leistungen vor der Gründung, von der
Aufnahmegebühr
befreit.